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Rechtliche Hinweise

SOLIDWORKS Composer © 2007 - 2020 Dassault Systèmes.

Auf dieser Seite sind die Patente, Marken, Urheberrechte und begrenzten Rechte für SOLIDWORKS Composer 2021 aufgeführt:

Patente

SOLIDWORKS Composer 2021 ist durch die US-Patente mit den Nummern 7.250.947, 7.873.237, 7.913.190 und 8.670.957 geschützt, weitere Patente sind angemeldet.

Marken

SOLIDWORKS Composer, 3DEXPERIENCE, das Kompass-Symbol, das 3DS-Logo, CATIA, SOLIDWORKS, ENOVIA, DELMIA, SIMULIA, GEOVIA, EXALEAD, 3D-VIA, 3DSWYM, BIOVIA, NETVIBES, IFWE und 3DEXCITE sind Marken oder eingetragene Marken von Dassault Systèmes, einer französischen „Société Européenne“ (Handelsregister-Nr. B 322 306 440 von Versailles), oder ihren Tochtergesellschaften in den USA und/oder in anderen Ländern. Alle anderen Marken sind Eigentum der jeweiligen Inhaber. Die Verwendung von Marken von Dassault Systèmes oder Marken ihrer Tochtergesellschaften bedarf der ausdrücklichen schriftlichen Genehmigung dieser Parteien.

Andere Angebote von Dassault Systèmes sind möglicherweise Marken oder Dienstleistungsmarken von Dassault Systèmes oder ihren Tochtergesellschaften.

Copyright-Vermerke von Drittanbietern

Bestimmte Teile von SOLIDWORKS Composer 2021 enthalten Elemente, deren Urheberrechte den folgenden Organisationen gehören:

Copyright © 1992-2007 3Dconnexion. Alle Rechte vorbehalten.

SOLIDWORKS Composer 2021 kann Open-Source-Softwarekomponenten enthalten. Der Quellcode für diese Komponenten ist auf Anfrage verfügbar. Die ursprünglichen Lizenzgeber der genannten Open-Source-Softwarekomponenten übernehmen keinerlei Haftung gegenüber dem Kunden (oder Lizenznehmer).

Name des IP-Assets Version des IP-Assets Copyright-Vermerk
Datamekanics Copyright (C) 1998-2002 Cristi Posea. Alle Rechte vorbehalten.
LibJPG   Copyright 1991-1998, Thomas G. Lane
OpCode   Copyright © Pierre Terdiman
IHM
Stdstring Copyright © 2002 Joseph M. O'Leary.
Unter Boost Software-Lizenz    
Boost 1.0 Copyright © Boost Community, 17. August 2003

Unter PJ Naughter Freeware-Lizenz
   
http download DLG   Copyright © PJ Nauther
LitFTP Transfer   Copyright © PJ Nauther
Unter MIT-Lizenz    
Exception Attacher   Copyright © Bruce Dawson
sysInfo   Copyright (c) 2001 Paul Wendt
jQuery    
Unter Apache 2.0-Lizenz    
U3D Lib   Copyright (c) 1999-2006 Intel Corporation
Unter BSD-Lizenz    
GDIPlus   Copyright (c) Microsoft-Lizenz
Unter ZLIB-Lizenz    
Zlib   Copyright 1995-2004 Jean-Loup Gailly und Mark Adler
In der öffentlichen Domäne:    
Absturzbericht    

Die folgenden Komponenten werden unter den Bedingungen ihrer ursprünglichen Lizenzen verteilt und lizenziert:

Name des IP-Assets Version des IP-Assets Copyright-Vermerk
Unter GNU LGPL 2.1
3D Studio-Dateiformat Copyright © J.E. Hoffmann
OpenVRML    
Scene Graph Library
Wild Magic Library   Copyright © Geometric Tools

CyberVRML97
   
Unter Mozilla Public Lizenz 1.1    
Extended MFC Message Boxes 1.1.a Copyright (c) 2004 Michael P. Mehl (Copyright (c) 2004), für die alle Rechte vorbehalten sind

Eingeschränkte Rechte

Diese Klausel gilt für alle Akquisitionen von Dassault Systèmes-Angeboten durch oder für die US-amerikanische Bundesregierung oder durch einen Generalunternehmer oder Unterauftragnehmer (jeglicher Stufe) gemäß einem Vertrag, einer Zuwendung, einer Kooperationsvereinbarung oder einer anderen Aktivität mit der Bundesregierung. Die hier bereitgestellte Software, Dokumentation und sonstige technische Daten sind gewerblicher Art und werden ausschließlich auf eigene Kosten entwickelt. Die Software wird als „Commercial Computer Software“ gemäß Definition in DFARS 252.227-7014 (Juni 1995) oder als „Commercial Item“ gemäß Definition in FAR 2.101(a) geliefert und beinhaltet damit ausschließlich die Rechte, die in der standardmäßigen Lizenzvereinbarung für gewerbliche Endbenutzer von Dassault Systèmes enthalten sind. Die technischen Daten werden mit eingeschränkten Rechten bereitgestellt, gemäß - je nach Gültigkeit - den Vorgaben in DFAR 252.227-7015 (Nov. 1995) bzw. FAR 52.227-14 (Juni 1987). Die allgemeinen Geschäftsbedingungen der standardmäßigen Lizenzvereinbarung für gewerbliche Endbenutzer der Dassault Systèmes SolidWorks Corporation (DS SolidWorks) gelten für die Nutzung und Offenlegung dieser Software durch die US-Regierung und haben Vorrang vor allen entgegenstehenden Bedingungen. Falls die gewerbliche DS SolidWorks Standardlizenz nicht die Anforderungen der US-Regierung erfüllt oder in irgendeiner Hinsicht den US-Bundesgesetzen widerspricht, ist die US-Regierung damit einverstanden, diese Software ungenutzt an DS SolidWorks zurückzugeben. Die folgende zusätzliche Erklärung bezieht sich nur auf Anschaffungen, die durch DFARS Subpart 227.4 (Oktober 1988): „Eingeschränkte Rechte“ geregelt werden. Die Nutzung, Vervielfältigung und Veröffentlichung durch die Regierung unterliegt den in Unterparagraph (c)(1)(ii) betreffend der Rechte an technischen Daten und Computer-Software angeführten Beschränkungen in DFARS 252.227-7013 (Okt. 1988).

SOLIDWORKS Composer © 2007 - 2020 Dassault Systèmes.



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